Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen

Aufgrund einer Verordnung zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer müssen Personenbeförderer bis 2013 und Güterbeförderer bis 2014 eine Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mind. 35 Stunden absolvieren, die von autorisierten Ausbildungsstätten angeboten wird.
Das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark unterstützt steirische Unternehmen, die BerufskraftfahrerInnen beschäftigen nun mit einer Förderung dieser Weiterbildungskosten!
Ansprechpartnerin
Claudia Schirmann
Assistentin Qualifizierung
Claudia Schirmann
Assistentin Qualifizierung
0316 / 7093-378
claudia.schirmann@sfg.at
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Information, Fragen und Ansuchenstellung Die Ansuchen können direkt bei den folgender Stelle eingebracht werden: Bildungsinitiative INA der Landarbeiterkammer Steiermark |
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Downloads: Details zur Förderung „Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen“ finden Sie hier: |
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